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Allgemeine Geschäftsbedingung der Firma Arzner Mobile Heizung GmbH

Stand 5/2013

1. Nachfolgend aufgeführte Bestimmungen gelten für alle Leistungen u. Lieferungen im Bereich Vermietung von mobilen Heizzentralen inkl. sämtlicher Beratungs- und Serviceleistungen. Sie gelten auch für zukünftige Leistungen der Arzner Mobile Heizung GmbH auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung. Anderslautende Geschäftsbedingungen unserer Geschäftspartner sind ungültig. Mündliche Absprachen sind ausdrücklich nur mit einer schriftlichen Bestätigung wirksam.

2. Alle unsere Angebote sind freibleibend. Alle Preise werden in Euro berechnet und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ein Vertragsverhältnis kommt erst mit Abschluss eines entsprechenden schriftlichen Mietvertrages zu Stande. Es gelten nur die schriftlich im Mietvertrag festgeschriebenen Vereinbarungen. Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung, ohne diese, sind sie ungültig.

3. Entgegenstehende Geschäftbedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn wir halten schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Abweichende Vereinbarungen und mündliche Absprache sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich, per Fax oder E-Mail bestätigen.

4. Die Daten, die wir für die geschäftliche Abwicklungen verarbeiten, werden nur für mehr intern weitergegeben

5. Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote und sonstige Vereinbarungen sind erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich

6. Mietzeit und Verwendungszweck
a. Änderungen an der Anlage sind mit dem Vermieter abzusprechen.
b. Die Anlage muss durch qualifiziertes Personal bedient werden, und über durchgeführte Wartungen umgehend der Vermieter informiert werden.
c. Die Anlage ist vom Mieter pfleglich und sachgemäß zu behandeln.
d. Der Mieter hat die Versorgung der Anlage mit Strom und der Betriebsenergie (Gas oder Öl) zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme und für den Zeitraum des Betriebes der Anlage auf seine Kosten zu gewährleisten.
e. Die benötigten Systemanschlüsse (Strom, Vorlauf, Rücklauf Zirkulation) zum Anschluss der Anlage an das bestehende System müssen gemäß unserer technischen Vorgaben am Anlieferungstag vorhanden sein. Die Kosten trägt der Mieter. Der Anschluss der mobilen Heizzentrale an die Versorgungssysteme Strom und im Bedarfsfalle, Brennstoff (ggf. Brennstoffzuleitung vom bauseitigen Heizöltank) ist vom Mieter auf eigene Kosten und Verantwortung vorzunehmen. Kann die mobile Heizstation nicht an das Wärme- und / oder Wassernetz angeschlossen werden, ist dies kein Anlass zur Mietkostenkürzung.
f. Sind durch bauliche Gegebenheiten des Gebäudes oder der Gebäudeeinrichtungen Verzögerungen oder Unterbrechungen beim Aufbau, der Inbetriebnahme oder des Betriebes der Anlage aufgetreten, gehen diese zu Lasten des Mieters.
g. Der Mieter darf ohne vorherige Zustimmung die Anlage nicht an einen anderen Standort versetzen, auch nicht an dritte vermieten
h. Wird ein Mangel an der Anlage festgestellt, muss umgehend der Vermieter verständigt werden.
i. Mit dem Tag der Anlieferung beginnt die Mietzeit, und endet mit dem Tag der Abholung. Der Mieter muss mindestens zwei Tage vor der Beendigung der Mietzeit in schriftlicher Form das Mietverhältnis kündigen.
j. Die Anlage ist stets verschlossen zu halten und gegen das Betreten Unbefugter zu sichern. Für eventuelle Schäden/Folgeschäden haftet der Mieter.
k. Der Mieter haftet für Frost- und Umweltschäden.
l. Die Anlage muß zum Mietende komplett entleert sein. Dies bezieht sich auf den Öltank wie auch auf das Wasser in der Anlage.

7. Anlieferung
Der Mieter gewährleistet, freie, befahrbare und befestigte Anfahrtswege zum Aufstellort und eine ebene, befestigte Aufstellfläche in ausreichender Größe. Treten durch die örtliche Beschaffenheit des Aufstellortes (Anfahrtswege, Grundstücke) Verzögerungen bei Anlieferung der Anlage auf, gehen diese zu seinen Lasten. Diese gilt auch für eventuelle entstehenden Gebühren, behördliche Genehmigungen jeder Art. Ebenfalls liegt die Verkehrssicherungspflicht (eventuelle Absperrung bzw. Sicherung der Anlage) in der Verantwortung des Mieters. Die Arzner Mobile Heizung GmbH übernimmt keine Mehrkosten bei Verzögerung der Anlieferung infolge von höherer Gewalt ( z.B. Streik, Stau, Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe usw. )und von Störungen, die von uns nicht zu vertreten sind. Wird eine Lieferung durch ein solches Vorkommnis unmöglich entfällt die Lieferverpflichtung.

8. Preise
Wenn sich die Mietzeit mehr als 50% verkürzt, wird nach der aktuellen Preisliste abgerechnet.
(7x Tagespreis-Wochenpreis-Monatspreis)

9. Zahlungsbedingungen
a. Aus der Vereinbarung des Mietvertrages ergeben sich die Zahlungsbedingungen.
b. Zahlungsverzug wird mit 5% berechnet.
c. Das Mietverhältnis kann fristlos vom Mieter gekündigt werden, falls der Mieter sich im Zahlungsverzug befindet.

10. Für Ausfälle der Anlage und den Entstehenden Schaden des Mieters übernehmen wir keine Haftung wenn uns auch gemäße Montage, natürliche Abnutzung, ungeeignete Betriebsmittel, falsche Brenneinstellung, nicht geeignete Brennstoffe, chemische oder Elektrische Einflüsse, durch nicht Beachtung der Montage-Betriebs und Wertungsanleitungen, oder Instandsetzungsarbeit durch den Vertragspartner oder Dritte, auch durch Einwirkungen von Teilen fremder Herkunft.

11. Unsere Gewährleistung für Wasserwärmer setzt voraus, dass das auf zu heizende Wasser Trinkwasserqualität hat.
Wird nicht oder anderes aufbereitetes Heizwasser in die Heizanlage eingefüllt haftet der Betreiber/Mieter für auftretende Folgeschaden. Z.B Kesselschäden durch Überhitzung.
Für Folgeschäden bei Zutritt unbefugter oder durch Handlung Dritter haftet der Mieter im vollen Umfang.
Auch haftet der Mieter, wenn die Anlage weiter betrieben wird trotz eines Mangels der nicht behoben wird.
Der Mieter hat sorge zu tragen, dass die Anlage stets verschlossen ist und für Unbefugte der Zutritt Verboten ist.
Der Mieter verpflichtet sich das Gerät nur mit Sichtkontakt zum Gerätetank zu betanken


12. Haftung
Wir sind berechtigt nach Ablauf der Mietzeit oder Zahlungsverzug die Herausgabe unserer Anlage durchzusetzen.
Wir sind jederzeit berechtigt die Anlage zu besichtigen oder durch einen beauftragten Dritter untersuchen zu lassen.
Alle unsere Anlagen sind gegen das Betriebsrisiko versichert.

13. Gerichtsstand
Gerichtstand ist Freiburg